Eine PDF-Version der Statuten und des Spielreglements findest Du unter "Login" und "Downloads".

 

STATUTEN

 

 

Art. 1

 

 

 

 

 

 

Art. 2

 

 

 

 

 

 

Art. 3

 

 

 

 

Art. 4

 

 

Art. 5

 

 

 

Art. 6

 

 

Art. 7

 

 

 

Art. 8

 

 

Art. 9

 

 

Art. 10

 

 

 

 

 

 

 

Art. 11

 

 

 

 

 

Art. 12

 

 

 

 

Art. 13

 

 

Art. 14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art. 15

 

 

 

 

Art. 16

 

 

 

Art. 17

 

 

 

 

Art. 18

 

 

 

 

 

 

Art. 19

 

Art. 20

 

 

 

 

Art. 21

 

 

Art. 22

 

 

 

Art. 23

 

 

 

Art. 24

 

 

 

Art. 25

 

 

 

 

 

 

Art. 26

 

 

 

 

 

 

Art. 27

 

 

Art. 28

 

Art. 29

 

 

 

Art. 30

 

 

 

Art. 31

 

Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen "TCR Tennisclub Rheinklingen" mit Sitz in Rheinklingen, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 bis 79 ZGB auf unbestimmte Dauer. Der Verein unterhält eine Tennisanlage. Er bezweckt die Pflege und Förderung des Tennissports. Der TCR kann sich kantonalen oder schweizerischen Verbänden anschliessen. Der Club ist politisch und konfessionell neutral.

 

Mitgliedschaft

Der Club kennt fünf Mitgliederkategorien:

- Aktivmitglieder

- Junioren (bis 18. Altersjahr; falls in Ausbildung bis 25)

- Passivmitglieder

- Ehrenmitglieder

- Zweitmitglieder

 

Eintrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Gesuchstellers und setzt einen allfälligen Pro-Rata-Jahresbeitrag fest. Für abgelehnte Gesuche besteht die Rekursmöglichkeit an die nächstfolgende Generalversammlung.

 

Aktivmitglieder, Zweitmitglieder und Junioren sind im Rahmen des jeweils gültigen Spielreglements spielberechtigt. Sie sind an der Generalversammlung stimmberechtigt.

 

Passivmitglieder werden vom Vorstand aufgenommen. Sie sind nicht spielberechtigt, aber an allen Veranstaltungen des Clubs willkommen. An der Generalversammlung haben sie beratende Stimmen.

 

Aktivmitglieder, Zweitmitglieder und Junioren können vom Vorstand dispensiert werden, womit ihre Spielberechtigung erlischt (z.B. bei Nichtbezahlen des Jahresbeitrags).

 

Austritte sind schriftlich, vor der ordentlichen Generalversammlung dem Präsidenten einzureichen. Beim Austritt sind sämtliche dem Club gegenüber bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäss zu erfüllen.

 

Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstands mit Mehrheitsentscheid.

 

Der Spielbetrieb wird durch das Spielreglement geregelt.

 

Organe des Clubs

Die Organe des TCR sind:

1. Die Generalversammlung

2. Der Vorstand

3. Die Rechnungsrevisoren

 

Die ausführenden Organe werden jeweils an der ordentlichen Generalversammlung für zwei Jahre gewählt.

 

Die ordentliche Generalversammlung hat alljährlich im Zeitraum März/April stattzufinden. Sie wird vom Präsidenten mindestens 14 Tage vorher einberufen. Wenn dringende Geschäfte es erfordern, ist der Vorstand berechtigt, eine ausserordentliche Generalver-sammlung einzuberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder es mit schriftlicher Begründung verlangt.

 

Jede Generalversammlung ist beschlussfähig (vorbehaltlich Art. 17). Stimmberechtigt sind alle Aktivmitglieder, Zweitmitglieder und Junioren. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr. Der Präsident stimmt mit und hat Stichentscheid bei Stimmengleichheit.

 

Alle Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie finden nur dann geheim statt, wenn es von einem Mitglied beantragt und dieser Antrag gutgeheissen wird.

 

Die Befugnisse der Generalversammlung sind:

a) Wahl der Stimmenzähler

b) Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung

c) Abnahme des Jahresberichts des Vorstands, der Jahresrechnung und des

    Revisorenberichts.

d) Festsetzung der Jahresbeiträge

e) Wahl und Abberufung des Präsidenten, des Vorstands und von zwei

    Rechnungsrevisoren

f) Beschlüsse über Ausgaben, welche die Kompetenz des Vorstands übersteigen.

g) Änderung der Statuten und des Spielreglements

h) Auflösung des Clubs, Ausschluss von Mitgliedern

 

Anträge zur Traktandenliste sind sieben Tage vor der Generalversammlung schriftlich dem Präsidenten einzureichen. Nicht rechtzeitig angemeldete Anträge bedürfen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, um an der Generalversammlung behandelt zu werden.

 

Änderung der Statuten oder des Spielreglements können in einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung mit Mehrheitsentscheid der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

 

Die Auflösung des Clubs kann nur durch Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder an einer eigens dazu einberufenen GV beschlossen werden. Die Auflösungs-versammlung beschliesst über die Verwendung eines allfälligen Vereinsvermögens nach Rückzahlung aller gezeichneten Anteilscheine.

 

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:

- Präsident

- Vize-Präsident

- Aktuar

- Kassier

- Beisitzer

 

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind.

 

Der Vorstand führt die Verwaltung des Tennisclubs und vertritt diesen nach Aussen. Er konstituiert sich selbst. Er ist befugt und verpflichtet zur Erledigung aller Geschäfte, welche nicht einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand kann nicht budgetierte, einmalige Ausgaben bis zum Totalbetrag von Fr. 1'500.- jährlich beschliessen.

 

Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident zusammen mit dem Vize-Präsidenten, dem Aktuar oder dem Kassier.

 

Das gesamte Rechnungswesen führt der Kassier. Er erstellt die Jahresrechnung, welche vom Vorstand durchberaten und der GV unterbreitet wird. Er führt ein Mitglieder-verzeichnis.

 

Die zwei Revisoren prüfen alljährlich vor der ordentlichen GV die Buchführung des Kassiers. Sie können Bücher auch während des Geschäftsjahrs kontrollieren. Sie erstatten der ordentlichen GV Bericht über den Revisionsbefund.

 

Der Aktuar besorgt in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten die Korrespondenz. Er schreibt die Protokolle der Vorstandssitzungen und der GV.

 

Mittel des Clubs

Die Mittel des Clubs bestehen aus:

a) Den Jahresbeiträgen der Mitglieder

b) Dem Verkauf von Anteilscheinen

c) Den Einnahmen aus sportlichen Anlässen

d) Den Überschüssen aus Getränkeverkauf

e) Den anderweitigen Einnahmen (Gönnerbeiträge etc.)

 

Der Club kann Anteilscheine zu Fr. 100.- und 500.- Nominalwert verkaufen. Der feste Jahreszins wird auf Antrag des Vorstands von der GV festgelegt. Der Rückzahlungsmodus ist von der finanziellen Lage des Clubs abhängig und wird von der GV festgelegt. Inhaber von Anteilscheinen sind an der GV stimmberechtigt. Anteilscheine dürfen nicht an Dritte verkauft werden. Sie können unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr gekündigt werden.

 

Die Spielberechtigung beginnt erst nach Bezahlung des Jahresbeitrags für das laufende Jahr.

 

Das Spiel- und Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

 

Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Persönliche Haftung des Vorstands oder der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Haftung

Für Unfälle und Schadenereignisse jeder Art auf dem Clubareal wird jede Haftung des Clubs abgelehnt, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen.

 

Schlussbestimmungen

Das Spielreglement bildet einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Statuten.

 

Der Präsident: gez. Walter Fehr

 

Die Aktuarin: gez. Gudrun Debouba

 


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SPIELREGLEMENT UND PLATZORDNUNG

 

Zi. 1

 

 

 

 

Zi. 2

 

 

 

 

Zi. 3

 

 

 

Zi. 4

 

 

 

 

 

 

Zi. 5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zi. 6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zi. 7

 

 

 

 

Zi. 8

 

 

 

Zi. 9

 

 

Spielzeiten

Die Tennisanlage kann täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr benützt werden. In Ausnahmefällen und nur bei Meisterschaftsspielen kann diese Zeit (so kurz wie möglich) überschritten werden.

 

Spielbetrieb

Die Tennisanlage steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Sportliches Verhalten ist für den reibungslosen Ablauf Voraussetzung und für die Repräsentation nach Aussen eine Selbstverständlichkeit (siehe auch Art. 8 der Statuten).

 

Spieldauer

Die Spieldauer für eine Partie ist auf 60 Minuten begrenzt. Darin inbegriffen ist die Platz-pflege gemäss Ziffer 4.

 

Platzpflege

Bei Trockenheit ist der Platz vor Spielantritt durch die Spieler zu wässern. Auf stiebendem Platz darf keinesfalls bespielt werden. Vor Beendigung der Spielzeit ist der Platz zu wischen. Der Platz darf nur in Tennisschuhen betreten werden. Bei schlechter Witterung und aufgeweichtem Platz darf nicht gespielt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Platzwart.

 

Spielplan und Platzreservierung

Jedes Aktivmitglied, Zweitmitglied sowie die Junioren erhalten eine persönliche Nummer zugeteilt. Mit dieser Nummer kann jederzeit für eine Spielstunde reserviert werden. Bei einer Verspätung von über 15 Minuten wird die Reservierung hinfällig. Um auch zwei Spielstunden reservieren zu können (z.B. mit einem Gast), erhalten alle Spielberechtigten pro Saison zwei Joker-Stunden. Dabei wird die erste Spielstunde mit der persönlichen Reservierungsnummer gebucht. Für die darauf folgende Spielstunde wird die persönliche Reservierungsnummer ergänzt mit einem /1 für die erste resp. /2 für die zweite Joker-Stunde (Beispiel: 18-19h "50" und 19-20h "50/1").

 

Clubmeisterschaft

Es wird alljährlich eine Clubmeisterschaft in verschiedenen Einzel- sowie einer Mixed-Doppel-Kategorie durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Aktivmitglieder, Zweitmitglieder und Junioren, mit Ausnahme von professionellen Tennisspielern und Tennislehrern.

Die Meisterschaftsvorrunde dauert von der Platzeröffnung bis Sonntag vor dem Finalturnier. Das Datum des Finalwochenendes wird vom Vorstand festgelegt. Das Verschiebedatum ist eine Woche nach dem Originaltermin. Über die genauen Spielmodi entscheidet der vom Vorstand bestimmte Spielleiter ggf. in Absprache mit dem Vorstand.

Bei der Platzreservation für Meisterschaftsspiele ist vor die persönliche Nummer ein "T" zu setzen. Für solche Reservationen sind jeweils zwei Spielstunden zum Voraus erlaubt, zusätzlich zur normalen Reservation gemäss Ziffer 5 oben.

 

Junioren / Gäste

Junioren können den Platz nur bis 18 Uhr reservieren. Falls der Platz frei ist, sind sie auch nach dieser Zeit noch spielberechtigt. Gäste sind nur als Spielpartner von Clubmitgliedern zugelassen.

 

Versicherung

Sämtliche Versicherungen sind Sache der Clubmitglieder. Eine Haftung des Clubs besteht nicht.

 

Schlussbestimmungen

Die obigen Bestimmungen gelten ab der Saison 2018 und können nur auf Beschluss der Generalversammlung geändert werden. Im Übrigen gelten die Statuten des TCR.

 

Rheinklingen, 30. März 2018

 

Für den Vorstand: gez. Walter Fehr